Zertifizierung
Unser vom Luftfahrtbundesamt (LBA) genehmigter EU Validator bietet ACC3 und RA3 Validationen für eine Zertifizierung durch eine EU Aufsichtsbehörde an.
Im Rahmen der EU-Validierung der Luftsicherheit wird die Umsetzung vor Ort in folgendem Ausmaß überprüft: Auf dem Flughafen, an dem das Luftfahrtunternehmen eine relevante Luftfrachtabfertigung durchführt, bevor eine ACC3-Benennung für diesen Flughafen erteilt werden kann. Falls die EU-Validierung der Luftsicherheit daraufhin ergibt, dass eines oder mehrere der Ziele in der Prüfliste nicht erreicht wurden, benennt die zuständige Behörde das Luftfahrtunternehmen nur dann als ACC3 für die relevante Luftfrachtabfertigung, wenn Nachweise für die Umsetzung von Maßnahmen des Luftfahrtunternehmens zur Behebung festgestellter Mängel vorgelegt werden.
Der EU Validierer überprüft das Sicherheitsprogramm der Luftfahrtgesellschaft und die Umsetzung der beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Gleiches gilt für einen reglementierten Beauftragen (RA3) oder bekannten Versender (KC3); eine Validation ist stets die Voraussetzung um Luftfracht in die Europäische Union zu befördern.